
Erdbestattung im Kreis Bad Neuenahr-Ahrweiler
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Bestattungsarten, der Erd- und der Feuerbestattung.
Religion, Lebenseinstellung sowie die persönliche Überzeugung spielen neben der finanziellen Erwägung eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Bestattung. Es gibt viele Wege, seine letzte Ruhe zu finden.
Wir informieren Sie gerne über alle Bestattungsformen und beraten auch bei der Auswahl einer Grabstätte.
Regelungen bei Erdbestattungen:
Sargzwang
In den deutschen Bestattungsvorschriften wurde festgelegt, dass für die Bestattung ein Sarg zu verwenden ist.
Grabtiefe und Ruhezeit
Geregelt wird vor allem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Zudem gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich unterschiedlich sein können. Durch die Ruhezeit soll eine ausreichende Verwesung des Leichnams gewährleistet sein, bevor eine Grabstelle erneut belegt wird.
Fristen
Erdbestattungen müssen in Rheinland-Pfalz innerhalb von sieben Tagen, nach Eintritt des Todes, erfolgen und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, jedoch genehmigungspflichtig.
Bestattungen in Deutschland unterliegen dem Länderrecht des Bundeslandes, in dem sich der Friedhof befindet.
Bestattungen in Deutschland unterliegen dem Länderrecht des Bundeslandes, in dem sich der Friedhof befindet.
Grabarten auf dem Friedhof: